Steuerberatung

Mehr Freiraum durch gute Beratung – wir sind der Partner an Ihrer Seite.

Das immer komplizierter werdende Steuerrecht, die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie Verwaltungsanweisungen, lassen wenig Freiraum, um sich bei einer Existenzgründung, einer Unternehmensübernahme oder im Führen einer Unternehmung auf das Wesentliche konzentrieren zu können. Unser Team von Steuerberatern und Netzwerkpartnern aus erfahrenen Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern sowie Rechtsanwälten gibt Ihnen die nötige Unabhängigkeit und Sicherheit  um Ideen, Kraft und Leistungsvermögen bestmöglich entfalten zu können. Wir helfen und unterstützen Sie dabei Ihre Projekte auch in steuerlicher Hinsicht erfolgreich umzusetzen.

Unser Ziel ist es, die aktuelle Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung  und Ihre individuellen Verhältnisse als  Steuerpflichtiger optimal zu berücksichtigen. Durch unsere fachlich fundierte steuerlich und  betriebswirtschaftlich orientierte Beratung begleiten wir Sie durch die Komplexität des Steuersystems, damit Sie Steuervorteile  für sich selbst, Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter nutzen können. Wir kennen Ihre Rechte und Pflichten und wir wollen, dass Sie von unserem Wissen profitieren.

Unsere Kompetenzen/Leistungen im Überblick:

Finanzbuchhaltung

Ihre Finanzbuchhaltung, die Grundlage für alles:

  • Banken: wirtschaftliche Verhältnisse (Rating), Finanzierungen
  • Lieferanten: Lieferkonditionen, Lieferantenkredite
  • Wirtschaftsauskünfte: Creditreform, Bürgel u.ä.
  • Unternehmer/Geschäftsführer/Gesellschafter: Unternehmenssituation, steuerliche und betriebswirtschaftliche Unternehmensplanung  & Strategie

Dafür erbringen wir als Grundlage folgende Leistungen:

  • Einrichtung und Erstellung von Buchhaltungen; digitaler Datenaustausch (ergänzendes/ersetzendes Scannen)
  • Einspielen von Daten über  Schnittstellen des betrieblichen Rechnungswesens/Warenwirtschaftssystems
  • Belegkontrolle, Buchhaltungschronik
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Schulungen, Belegorganisation
  • Support per Telefon oder Email
  • Buchhaltungscheck, Buchhaltungscoaching
  • ASP- selbst buchen in unserem System
  • Vor Ort Paket - wir buchen vor Ort bei Ihnen

Lohnbuchhaltung

Die Mitarbeiter/innen sind die wichtigsten Stützen in einem Unternehmen. Die Lohnbuchhaltung ist eine sensible, immer aufwändiger und komplexer werdende Tätigkeit, da durch den Gesetzgeber und die fortschreitende Digitalisierung permanent neue Vorgaben erfolgen.

Um diese Anforderungen professionell erfüllen zu können, sind ordentlich ausgebildete und laufend geschulte Lohnsachbearbeiter/innen zwingend erforderlich.

Zudem bedarf es ein EDV-System dass die gesetzlichen Vorgaben entsprechend unterstützt (z.B. die Erfordernisse der Datenschutzgrundverordnung). Dabei setzen wir das mit einem TÜV Datenschutzzertifikat versehene Onlineportal „ADDISON OneClick“ ein. Dieses Portal ermöglicht eine sichere digitale, passwortgeschützte Kommunikation. Für jeden Arbeitnehmer kann ein separater passwortgeschützter Bereich eingerichtet werden.

Hier erhalten Sie praktische Tipps zur Gehaltsoptimierung

Lohnabrechnung originär:

Finanzamt:

  • Lohnjournale u. Lohnsteueranmeldungen, Datenübertragung

Krankenkassen:

  • Beitragslisten u. Beitragsnachweise
  • Datenübertragung
  • Lohnfortzahlungserstattungsanträge

Sonstiges:

  • Überweisungen, Banklisten, vorgegebene Zahlungsdatein (DTAUS)

Bundesagentur für Arbeit:

  • ZVK-Meldungen, Erstellung von Lohnkonten

Onlineportal „ADDISON OneClick“:

  • Bereitstellung und Einstellung sämtlicher Abrechnungen und Unterlagen

Ersteinrichtung Firmenstamm:

Finanzamt:

  • steuerliche Anmeldung

Bundesagentur für Arbeit:

  • Beantragung Betriebsnummer

Sonstiges:

  • Datenerhebung und Prüfung

Meldewesen Krankenkassen:                                         

  • An- u. Abmeldungen, Änderungsmeldungen, Unterbrechungsmeldungen, Jahresmeldungen
  • Entgeltbescheinigungen für Krankenkassen

Erstellung elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen:

  • Abruf ELStAM                       
  • Elektronische Datenübertragung Finanzamt                        
  • Erstellung von Datenprotokollen                                                                                   

Betriebsprüfungen:

  • Betreuung von Lohnsteueraußenprüfungen inkl. Schlussbesprechung
  • Prüfung und Auswertung des Prüfberichtes
  • Einspruchsverfahren
  • Betreuung von Sozialversicherungsprüfungen inkl. Schlussbesprechung

Verdienstbescheinigungen:

Bescheinigung  für           

  • Unterhalt
  • Wohngeld
  • Elterngeld
  • Darlehen
  • Kindergarten etc.

Lohnbescheinigungen für Krankenkasse                
z.B. Krankengeld

Arbeitsbescheinigungen für Arbeitsagentur

Jahresmeldung Berufsgenossenschaft

Statistik

Sonstiges

  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Sachbezüge
  • Leistungslohn
  • Einrichtung VWL Vertrag
  • allgemeine Beratungen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche vorstehend aufgeführte Tätigkeiten und Beratungsangebote ausschließlich steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen betreffen. Eine Rechtsberatung findet ausdrücklich nicht statt, sofern sie nicht als Nebenleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zulässig ist. Wir arbeiten deshalb projektbezogen mit weiteren Netzwerkpartnern aus erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren zusammen.

Steuererklärungen

Die Erstellung der Steuererklärungen bildet die Grundlage für das Besteuerungsverfahren. Wir gewährleisten die Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen  unter Beachtung der gesetzlichen Fristen. Wir prüfen anschließend die Steuerbescheide auf ihre rechtliche Richtigkeit, stellen ggf. Berichtigungsanträge und führen auch Einspruchsverfahren für Sie durch, bis hin zu Ihrer rechtlichen Vertretung vor den Finanzgerichten bzw. vor dem Bundesfinanzhof. Steuerklärungen werden von uns erstellt für:

  • Kapitalgesellschaften (z.B. UG-haftungsbeschränkt, GmbH und AG).
  • Personengesellschaften (z.B. GbR (Sozietät), PartG, OHG, KG und GmbH & Co.KG bzw. UG-haftungsbeschränkt & Co.KG)
  • natürliche Personen mit Einkünften z.B. aus:
  • selbstständiger Tätigkeit / Gewerbebetrieb / Land- und Forstwirtschaft
  • nichtselbstständigerTätigkeit
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung
  • Sonstigen Einkünften

 

Jahresabschluss

Die Erstellung von Jahresabschlüssen, Einnahmen-Überschussrechnungen dienen der Ermittlung von Einkünften für das Besteuerungsverfahren.

Daneben ergeben sich jedoch auch zwingende gesetzliche Pflichten bei bestimmten Unternehmen zur Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Dieser dient u.a. auch Kreditinstituten zur Einschätzung der Bonität eines Unternehmens und zur Erstellung einer Ratinganalyse. Kreditentscheidungen werden von dem Erreichen bestimmter Bilanzkennzahlen abhängig gemacht. Zudem werden Gläubiger und Gesellschafter über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens durch einen Jahresabschluss informiert. Ein Handelsrechtlicher Jahresabschluss bildet z.B. auch die Grundlage für die Vornahme von Ausschüttungen an die Gesellschafter, die Berechnung einer Tantieme oder auch einer Unternehmensbewertung. Wir erstellen deshalb für unsere Mandanten u.a.:

  • Einnahmen-Überschussrechnungen gem. §4 Absatz 3 EStG (z.B.Freiberufler, kleinere Gewerbetreibende)
  • Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnungen nach § 4 Absatz 1 EStG (z.B. eingetragene Kaufleute)
  • Handelsrechtliche Jahresabschlüsse, bestehend aus  Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnungen, Anhang  und ggf. Lagebericht
  • Erstellen von speziellen Bilanzen für die Veröffentlichung bzw. Hinterlegung beim elektronischen Handelsregister
  • Steuerbilanzen mit Gewinn und Verlustrechnung in Ableitung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses, bzw. steuerliche Überleitungsrechnungen aus den handelsrechtlichen Ergebnis
  • Detaillierte Anlage- und Abschreibungsverzeichnisse
  • Bilanzpräsentation und Bilanzbesprechung

Betriebswirtschaftliche Beratung / Unternehmensberatung

sowie Gestaltung der vorweggenommene Erbfolge sowie die steuerliche Abwicklung von Erbfällen

Betriebswirtschaftliche Beratung und Unternehmensberatung finden regelmäßig z.B. im Rahmen von  Besprechungen von Jahresabschlüssen statt. Daneben ergeben sich auch projektbezogene Anlässe z.B. bei Investitionsvorhaben, Finanzierungen, unzureichende Ertrags- und/oder Finanzlagen, Unternehmensnachfolgen bzw.-verkäufe, Umstrukturierungen (z.B. durch Rechtsformwechsel, Verschmelzungen). Beispielhaft sind im Folgenden einige unserer Leistungen in diesem Zusammenhang aufgeführt:

  • Existenzgründungen – Businesspläne
  • betriebswirtschaftliche Analysen, Bilanzanalysen (Kennzahlen, Rating-Check)
  • Erstellung von Umsatz- und Ertragsvorschauen (Rentabilitätsberechnungen)
  • Unternehmensbewertungen
  • Umstrukturierungen, Rechtsformwechsel (z.B. von Einzelunternehmen in eine GmbH), Verschmelzungen (z.B. von zwei GmbHs)
  • Beratungen/Gestaltungen  zur Unternehmensnachfolge
  • Gründung von vermögensverwaltenden Familiengesellschaften z.B. zur Regelung der vorweggenommenen Erbfolge
  • Beratungen/Gestaltungen von Vermögensübertragungen (Schenkung)
  • Erstellung von Schenkungssteuer- und Erbschaftsteuererklärungen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche vorstehend  aufgeführte Tätigkeiten und Beratungsangebote ausschließlich steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen betreffen. Eine Rechtsberatung findet ausdrücklich nicht statt, sofern sie nicht als Nebenleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zulässig ist. Wir arbeiten deshalb projektbezogen mit weiteren Netzwerkpartnern aus erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren zusammen.

Unsere Branchenschwerpunkte sind:

  • Bau und Handwerk
  • Handel und Online-Handel
  • Kfz-Gewerbe und  Autohandel
  • Gesundheitswesen
  • freie Berufe
  • Hotel und Gaststätten

Unsere Rechtsformschwerpunkte sind:

  • Kapitalgesellschaften, insbesondere folgende Rechtsformen:
    • Verein
    • UG (haftungsbeschränkt)
    • GmbH
    • AG
  • Personalgesellschaften, insbesondere folgende Rechtsformen:
    • GbR / Sozietät
    • Partnerschaftsgesellschaft/Partnerschaftsgesellschaft (mbB)
    • OHG
    • KG
    • UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG / GmbH & Co.KG

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche vorstehend aufgeführte Tätigkeiten und Beratungsangebote ausschließlich steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen betreffen. Eine Rechtsberatung findet ausdrücklich nicht statt, sofern sie nicht als Nebenleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zulässig ist. Wir arbeiten deshalb projektbezogen mit weiteren Netzwerkpartnern aus erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren zusammen.

Unternehmensschwerpunkte

Bau und Handwerk
Handel und Online-Handel
Kfz-Gewerbe und Autohandel
Gesundheitswesen
Hotel und Gaststätten
freie Berufe